Inhaltsstoff
Vitamin B3 (Niacin): Vorstufe der Coenzyme NAD und NADP
Niacin (Nicotinamid)
Vitamin B3 (Niacin) ist ein wasserlösliches B-Vitamin und Vorstufe der zentralen Coenzyme NAD und NADP, die in hunderten Stoffwechselreaktionen wirken.
NRV: 16 mg pro Tag

Überblick
Was ist Vitamin B3?
Niacin umfasst zwei chemisch verwandte Verbindungen: Nikotinsäure und Nikotinamid. Im Körper werden beide in die Coenzyme Nicotinamid-Adenin-Dinukleotid (NAD) und sein phosphoryliertes Derivat NADP umgewandelt. NAD/NADP sind zentrale Elektronen-Carrier des Stoffwechsels. Niacin kann in begrenztem Umfang auch aus der Aminosäure Tryptophan synthetisiert werden (60 mg Tryptophan ergeben ca. 1 mg Niacin).
Rechtliche Einordnung
Gesundheitsbezogene Angaben
Zugelassene Aussagen zu Nährstoffen sind in der EU streng geregelt.
Gemäß EU-Verordnung 1924/2006 in Verbindung mit Verordnung 432/2012.
Für Vitamin B3 sind aktuell keine gesundheitsbezogenen Angaben nach EU-Verordnung 432/2012 zugelassen.
Wir machen daher keine Aussagen zu möglichen Wirkungen.Funktion im Körper
Welche Rolle Vitamin B3 übernimmt
Niacin (Vitamin B3) ist die Sammelbezeichnung für die Pyridin-Derivate Nikotinsäure und Nikotinamid. Beide Formen werden im Organismus zu den Coenzymen Nicotinamid-Adenin-Dinukleotid (NAD⁺) und seinem phosphorylierten Derivat NADP⁺ aufgebaut, die als zentrale Hydrid-Überträger an hunderten Redoxreaktionen des Energie- und Biosynthese-Stoffwechsels beteiligt sind (Glykolyse, Citratzyklus, Atmungskette, Fettsäure- und Cholesterolsynthese). NAD⁺ ist zudem Substrat der Sirtuine, der Poly(ADP-Ribose)-Polymerasen und der cyclischen ADP-Ribose-Synthasen. Endogen kann Niacin in begrenztem Umfang aus der Aminosäure L-Tryptophan über den Kynurenin-Weg gebildet werden (60 mg Tryptophan ≈ 1 mg Niacin). Nach EU-Verordnung 432/2012 ist u.a. folgender Wortlaut zugelassen: Niacin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei sowie Niacin trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
Tagesbedarf
Empfohlene tägliche Zufuhr
Der Nährstoffbezugswert (NRV) für Niacin liegt gemäß EU-Verordnung 1169/2011 bei 16 mg Niacin-Äquivalenten pro Tag.
Natürliche Quellen
Wo Vitamin B3 vorkommt
Reich an Niacin sind Fleisch (insbesondere Geflügel und mageres Rind), Fisch (Lachs, Thunfisch), Erdnüsse, Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte und Hefeflocken.
Erhöhter Bedarf
Wann der Bedarf steigen kann
Erhöhter Bedarf besteht in Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei chronischem Alkoholkonsum.
Unterversorgung
Hinweise zur Versorgungslage
Ein ausgeprägter Niacin-Mangel (Pellagra) ist in industrialisierten Ländern selten. Eine ärztliche Abklärung wird bei Verdacht empfohlen.
Sicherheit
Wechselwirkungen und Hinweise
Hohe Dosen Nikotinsäure (nicht Nikotinamid) können einen vorübergehenden Hautrötungs-Effekt (Flush) auslösen: dies ist harmlos, kann aber als unangenehm empfunden werden. In Vitaresorp®-Produkten wird die Flush-freie Nikotinamid-Form verwendet.
Einordnung
Zeitliche Orientierung
Niacin wird im Körper nur in begrenzten Mengen gespeichert; eine regelmäßige Zufuhr ist wichtig.
Verträglichkeit
Nebenwirkungen und Sicherheit
Niacin in normaler Dosierung gilt als gut verträglich. Sehr hohe Dosen Nikotinsäure können zu Hautrötungen, Hitzegefühl und in extremen Fällen zu Leberbelastung führen. Die EFSA hat einen Tolerable Upper Intake Level für Nikotinsäure von 10 mg und für Nikotinamid von 900 mg pro Tag festgelegt. Die auf dem Etikett angegebene Verzehrmenge sollte nicht überschritten werden.
Praxis
Tipp für die Einnahme
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Nachweise
Quellen und Studien
[1]
European Food Safety Authority (EFSA). Dietary Reference Values for niacin, 2014.
Quelle öffnen[2]
Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission über die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel.
Quelle öffnen[3]
Weiterführende biomedizinische Literatur zu Niacin: PubMed-Datenbank.
Quelle öffnenDie aufgeführten Publikationen dienen der wissenschaftlichen Einordnung. Sie stellen keine gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der EU-Verordnung 1924/2006 dar.
% NRV = Nährstoffbezugswert für die tägliche Zufuhr gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite kleiner Kinder lagern.
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